Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Hundeschule Doggo und dem/der Auftraggeber/in, im Folgenden als Hundehalter bezeichnet. Die Hundeschule Doggo erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining & Hundeverhaltensberatung auf Grundlage dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Diese sind auf der Homepage unter www.hundeschule-doggo.de nachzulesen. Die Hundeschule Doggo behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung
  2. Verbindlichkeit der Anmeldung
    Mit der Anmeldung zu einem Trainingsangebot der Hundeschule Doogo, geht der Hundehalter verbindlich einen Vertragsabschluss ein. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Betrages, der sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die Hundeschule Doggo zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB Hundeschule Doggo. Mündlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage www.hundeschule-doggo.de genannten Preise. Aktuelle Kurstermine können ebenfalls der Homepage entnommen werden. Preis- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten. Die Bezahlung der gebuchten Leistung erfolgt unmittelbar nach der jeweiligen Stunde, bei Zehnerkarten im Voraus in bar. Die Teilnahmeberechtigung erlischt bei fehlender Zahlung zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
    Zehnerkarten sind jeweils 6 Monate ab Erwerb gültig und können nach Buchung nicht, auch nicht teilweise, erstattet werden. Ausnahme sind gesundheitliche Veränderungen die über längere Zeit eine Teilnahme nicht möglich machen, dazu ist ein Attest vom behandelnden Tierarzt vorzulegen.
  4. Rücktritt vom Vertrag durch die Hundeschule Doggo
    Die Hundeschule Doggo behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig erstattet oder es wird ein neuer Termin vereinbart. Es steht der Hundeschule Doggo jederzeit frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Hundehalter vertragswidrig verhält, das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer gefährdet. Die vereinbarten Stunden müssen auch dann zu 100% bezahlt werden. Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen, durch Krankheit oder andere Gründe seitens der Hundeschule Doggo ausfallen, ist die Hundeschule Doggo dazu verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen.
  5. Rücktritt vom Vertrag durch den Halter
    Alle Trainingsstunden müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Trifft dies nicht zu, behält sich die Hundeschule Doggo das Recht vor, sich die vereinbarten Stunden zu 100% vergüten zu lassen. Verspätungen des Hundehalters zum vereinbarten Termin gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zu einer Preisminderung oder zu einer Verlängerung der Trainingsstunde. Bei einer Verhinderung des Hundehalters besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Zehnerkarten können nach Buchung nicht, auch nicht teilweise, erstattet werden.
  6. Pflichten des Hundehalters
    Der Halter versichert, dass sein Hund über einen vollen (bei Welpen angemessenen) Impfschutz (Grundimmunisierung / Tollwut) und eine gültige Haftpflichtversicherung (auch für Schäden, die beim Hundetraining und in den Pausen entstehen können) verfügt. Kopien der Haftpflicht-Versicherung und des Impfpasses werden vom Halter vor Trainingsbeginn vorgelegt. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Hundehalter ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings zu informieren. Der Halter ist verpflichtet, die Hundeschule Doggo über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. Die Hundeschule Doggo ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen. Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Hundehalters behält sich die Hundeschule Doggo vor, das Training/die Beratung nach eigenem Ermessen abzubrechen. Bei Einsatz von tierschutzrelevanten Hilfsmitteln ist es dem Hundetrainer vorbehalten, den Halter vom Unterricht auszuschließen. Die Gebühren sind trotzdem in voller Höhe zu zahlen.
  7. Haftung
    Die Hundeschule Doggo übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter, seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Hundeschule Doggo oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Hundehalter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht. Der Hundehalter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Hundehalter die Führung des Hundes eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Hundetrainer abgetreten. Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, wird hiermit ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Die Hundeschule Doggo kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Hundehalter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Geschirr etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung der Hundeschule genutzt werden.
  8. Garantie
    Der Halter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße von dem Verhalten des Halters, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Die Hundeschule Doggo übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
  9. Ausschluss eines Teilnehmers
    Die Hundeschule Doggo behält sich vor, Hundehalter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn z.B. sie bzw. ihr teilnehmender Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen oder den Anweisungen des Hundetrainers nicht Folge geleistet wird. Die Trainingsgebühren sind trotzdem in vollem Umfang zu zahlen.
  10. Fotos &Videos
    Die Hundeschule Doggo behält sich vor, Fotos oder Videos, die von der Hundeschule Doggo oder einer durch sie ausgewählten Person während der Trainingsstunden gemacht werden, auf der firmeneigenen Homepage bzw. Social Media Seiten (z.B. Facebook, Instagram, etc.) oder anderen für die Hundeschule Doggo zu werblich nützlichen Zwecken zu veröffentlichen. Der Hundehalter erteilt hierzu seine inhaltliche und zeitlich unbefristete Genehmigung.
  11. Urheberrecht
    Sämtliche Dokumente der Hundeschule Doggo, die dem Hundehalter im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der Hundehalter darf sie nur für private Zwecke verwenden. 
Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.
  12. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand ist Krefeld.

Sollten einzelne Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.